Alles auf einen Blick

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Besuchen Sie auch gerne die Homepage des Trägers unseres Offenen Ganztages:

 

https://www.schuelergarten.de

 

Hier finden Sie weitere aktuelle Informationen.

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SCHÜLERGARTEN-Team an der

St. Barbara-Concordia Grundschule

Martinusplatz 1, 50374 Erftstadt-Kierdorf

Koordinatorin: Kathi Vompfey

Tel: 02235 929299   Fax: 02235 6846220

kvompfey@schuelergarten.de

 

 

Wichtige Informationen „auf einen Blick“:

 

  • Öffnungszeiten des Offenen Ganztags:

Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr, früheste Entlasszeit um 15:00 Uhr

Freitag bis 15:00 Uhr 

Busfahrzeiten: Montag bis Donnerstag um 15:00 Uhr und um 16:00 Uhr, Freitag um 15:00 Uhr (ohne Gewähr)

 

Öffnungszeiten der Kurzbetreuung (8-1): 

Montag bis Freitag bis 12:30 Uhr und 13:15 Uhr

 

  • Rufnummern

Offener Ganztag und Kurzbetreuung, Kierdorf

Tel.:      02235 929 299,   

 Fax:     02235 684 6220

      Email: kvompfey@schuelergarten.de

 

      Schülergarten Verwaltung in Kerpen

           Tel.:      02273 60470 0

            Fax:     02273 60470 20

            Email: cmarke@schuelergarten.de

 

  • Elternsprechzeiten                                 

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

 

  • Entschuldigungen im Krankheitsfall

Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit immer in der Schule und in der OGS telefonisch oder per E-Mail bis 11:30 Uhr ab.

 

  • Ferienspiele (nur für OGS-Kinder)

Die Angebote des Offenen Ganztags beinhalten ein Ferienprogramm. Ein Ferienprogramm wird an 18 Ferientagen nach vorausgegangener Bedarfsanalyse angeboten. An den übrigen Ferientagen und in den Weihnachtsferien ist die OGS geschlossen. Die Kosten für die Ferienspiele werden für die Teilnehmer der Ferienspiele separat abgerechnet.

 

  • Arbeitsgemeinschaft (nur für OGS-Kinder)

Wir bieten ein vielfältiges AG-Angebot, wie z.B. Sport und Bewegung, Yoga und Entspannung, Kochen mit Kindern, kreatives Gestalten usw. Detaillierte Informationen und eine Anmeldung für diese Angebote erhalten Sie rechtzeitig.

 

  • Fremdes Eigentum 
    Dieses ist zu achten, d.h. alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Kinder der OGS und der Kurzbetreuung haften gegenüber dem Schülergarten und der Schule für Schäden an der Einrichtung und Ausstattung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
     
  • Sportgeräte
    Für den Fall, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Kind während des Freispiels unter Beaufsichtigung mit Inline-Skates oder Waveboards etc. fährt, melden Sie sich bitte bei der Koordinatorin.
     
  • Bildungs- und Teilhabe Leistungspaket (BuT)
    Bei Teilnahme am Bildungs- und Teilhabe-Leistungspaket (BuT) erstellt der Schülergarten die notwendige Mittagessenbescheinigung zum Antrag auf BuT gerne auf Wunsch. Die Mittagessenpauschale ist stets in voller Höhe an den Schülergarten zu zahlen, auch dann, wenn Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt werden. 
     
  • Fonds „Alle Kinder essen mit!“
    Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, können eine Unterstützung aus diesem Fonds zur Finanzierung des Schulmittagessens beantragen. Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung an die Verwaltung Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises.
     
  • Infos zu den Entlasszeiten
    Die Kinder werden zu ihrem jeweiligen Schulschluss um 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr von uns entweder nach Hause oder zum Tor geschickt. Verabreden Sie bitte mit Ihrem Kind, ob es allein nach Hause geht oder wo es von Ihnen außerhalb des Schulgeländes abgeholt wird. Sollte es dauerhafte Termine (z. B. Therapietermine) geben, die vor 15:00 Uhr liegen, so ist ein Antrag auf Befreiung von der OGS für diese Termine zu stellen. Nähere Infos hierzu erhalten Sie von der Koordination bzw. Schulleitung. Ausnahmegenehmigungen, für eine Entlassung vor 15:00 Uhr, müssen mit einer Woche Vorlaufzeit und dem entsprechenden Formular, bei der Schulleitung beantragt werden. Die Formulare erhalten sie von der Koordinatorin. Sollte Ihr Kind aus genehmigten, außerordentlichen Gründen nicht an der OGS teilnehmen, beachten Sie bitte die feste Entlasszeit direkt nach Unterrichtsende, um 12:30 Uhr, 13:15 Uhr oder um 14:00 Uhr. Eine Rückkehr innerhalb der OGS-Zeit ist an diesem Tag nicht möglich.
    Es ist keine Info notwendig, wenn Ihr Kind von anderen Personen (Oma/Opa/andere Eltern) abgeholt wird.
    Evtl. vereinbaren Sie einen Abholplatz, außerhalb des Schulgeländes mit ihrem Kind, für die Entlasszeit nach 16:00 Uhr. Unsere Aufsichtspflicht endet um 16:00 Uhr.